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QUALITÄTSSICHERUNG

In der VOB Teil C:  DIN18332 Naturwerksteinarbeiten und in der DIN18352
Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten, sind die wichtigsten Rahmenbedingungen für

die vereinbarte Ausführung geregelt. 


Die VOB beschreibt einen mittleren Qualitätsstandart der von den ausführenden Firmen kostenmäßig zu berücksichtigen ist. Möchte ein Kunde von diesem mittleren Standard abweichen, sei es mit höheren oder niedrigeren Anforderungen, so sind diese Besonderheiten eindeutig zu beschreiben damit die Ausführenden Firmen die
gewünschten Besonderheiten auch kostenmäßig entsprechend bewerten können.

 

Eine wirkungsvolle Qualitätssicherung sollte nachfolgende Punkte berücksichtigen:

Auf die Nutzung des Gebäudes, den gewählten Naturwerkstein und den Terminplan
der Erstellung abgestimmte Konstruktionsaufbauten.

Überprüfung des Naturwerksteins bezüglich: Verfügbarkeit, technischen Werten, Verfärbungsrisiko, grundsätzlicher Eignung. Naturwerksteine differieren erheblich,
nicht nur im Aussehen, sondern auch in ihren technischen Eigenschaften.

Die Nutzung der Informationen aus der CE-Kennzeichnung kann hilfreich sein, beginnend bei der eindeutigen Benennung entsprechend EN 12440 (Handelsname, Petrographische Familie, typische Farbe, Herkunftsort). In den Steinbrüchen sind unterschiedliche Qualitäten verfügbar. Dies umfasst die optische Erscheinung wie auch die technischen Werte.
Im Zuge der Ausbeutung von Steinbrüchen ist es durchaus möglich, dass gewünschte Qualitäten kaum noch lieferbar sind. Deshalb sollte bei größeren Bauvorhaben die Qualitätssicherung im Steinbruch beginnen. Direkt im Steinbruch ist das Machbare
am besten erkennbar.

 

Erstellung von zweifelsfreien Ausschreibungstexten zur Sicherstellung der gewünschten Qualitäten bei der späteren Ausführung. Vorbereitung und Begleitung von Vergaben.

Gerne bin ich für Sie da!
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